SCHUFA – von Vielen verhasst, bei Wenigen beliebt:

SCHUFA muss viel früher Einträge entfernen, wenn man seine Schulden bezahlt hat – und es kann sogar Schadensersatz geben

Ein Urteil aus diesem Jahr des OLG Köln (15 U 249/24) stellt klar: Wer seine Schulden vollständig beglichen hat, darf nicht noch jahrelang durch alte Negativeinträge ausgebremst werden. Auskunfteien müssen erledigte Forderungen deutlich früher löschen – und rechtswidrige Speicherungen können zu Schadensersatz führen, wenn Betroffene dadurch Nachteile erleiden.

Worum ging es?

Die SCHUFA hatte drei erledigte Schulden des Klägers weiterhin gespeichert und an Dritte übermittelt – obwohl alle Forderungen längst bezahlt waren. Der Kläger verlangte daher die Löschung der Einträge sowie Schadensersatz wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Das entschied das Oberlandesgericht Köln

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Überblick

Der EuGH geht hart mit Auskunfteien wie SCHUFA und Creditreform ins Gericht:

Bedeutung für die Praxis

Sie haben klare Rechte gegenüber SCHUFA, Creditreform und anderen Auskunfteien.
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Hier können Sie Ihren aktuellen Stand bei der SCHUFA bekommen: https://www.meineschufa.de/de/datenkopie

PS: Dieser Text wurde von einer KI generiert und von einem Menschen in seine endgültige Fassung gebracht 😉

 

 

16.12.2025