SCHUFA – von Vielen verhasst, bei Wenigen beliebt:
SCHUFA muss viel früher Einträge entfernen, wenn man seine Schulden bezahlt hat – und es kann sogar Schadensersatz geben
Ein Urteil aus diesem Jahr des OLG Köln (15 U 249/24) stellt klar:
Wer seine Schulden vollständig beglichen hat, darf nicht noch jahrelang durch alte Negativeinträge ausgebremst werden. Auskunfteien müssen erledigte Forderungen deutlich früher löschen – und rechtswidrige Speicherungen können zu Schadensersatz führen, wenn Betroffene dadurch Nachteile erleiden.
Worum ging es?
Die SCHUFA hatte drei erledigte Schulden des Klägers weiterhin gespeichert und an Dritte übermittelt – obwohl alle Forderungen längst bezahlt waren. Der Kläger verlangte daher die Löschung der Einträge sowie Schadensersatz wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Das entschied das Oberlandesgericht Köln
- Die Auskunftei hätte die Einträge entfernen müssen, sobald die Forderungen vollständig ausgeglichen und dies nachgewiesen worden war.
- Die fortgesetzte Speicherung war unzulässig. Maßgeblich war hier die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vom 7. Dezember 2023 (C-634/21): Wenn öffentliche Schuldnerverzeichnisse nach Zahlung löschen müssen, gilt diese Wertung auch für private Auskunfteien wie die SCHUFA oder Creditreform.
- Der Kläger erlitt durch die unrechtmäßige Speicherung einen Schaden; er erhielt 500 Euro Schadensersatz zugesprochen.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Überblick
Der EuGH geht hart mit Auskunfteien wie SCHUFA und Creditreform ins Gericht:
- Der Score, den man von der SCHUFA erhält, ist vermutlich insgesamt nicht zulässig, weil er rein technisch (automatisiert) erzeugt wird und damit gegen Art. 22 Abs. 1 DSGVO verstößt.
- Zudem steht Betroffenen nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. h DSGVO ein Auskunftsrecht zur Berechnung des Scores zu – also zur Frage, wie genau der Score zustande kommt. Das wollte die SCHUFA bislang häufig mit Hinweis auf „Geschäftsgeheimnisse“ verweigern.
Bedeutung für die Praxis
Sie haben klare Rechte gegenüber SCHUFA, Creditreform und anderen Auskunfteien.
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Hier können Sie Ihren aktuellen Stand bei der SCHUFA bekommen: https://www.meineschufa.de/de/datenkopie
PS: Dieser Text wurde von einer KI generiert und von einem Menschen in seine endgültige Fassung gebracht 
16.12.2025