2Media GmbH und Mediendruck Ltd.: Was hinter den aktuellen Rechnungen steckt
Die beteiligten Unternehmen
- 2Media GmbH, Sitz: Magdeburg
- Mediendruck LTD, Sitz: London
Diese Firmen treten dabei nicht als klassische Geschäftspartner auf, sondern nutzen die Kombination unterschiedlicher Rollen und Sitze scheinbar, um Seriosität zu vermitteln und auf der anderen Seite weniger greifbar zu wirken.
Wie die Masche abläuft
Am Anfang kann ein unerlaubter Werbeanruf („Cold Call“) stehen. Oder es kommt eine unverlangt zugesandte E-Mail („Cold Mail“). Dabei wird suggeriert, es bestehe bereits ein Vertragsverhältnis zu Ihrem Unternehmen. Es wird auf bestehende Anzeigen bei anderen Firmen – etwa Ihrer tatsächlichen Werbeagentur – Bezug genommen.
Dann erhalten Sie ein Formular der Mediendruck LTD, das optisch wie ein reiner Korrekturabzug gestaltet ist. Der Eindruck: Es gehe nur darum, Daten zu bestätigen. Tatsächlich handelt es sich jedoch um einen vollwertigen neuen Vertrag. Inhaltlich sollen Sie der Mediendruck LTD den Auftrag erteilen, drei Anzeigen z.B. in einem sogenannten „Bürgerinfo-Folder“ zu schalten – für insgesamt knapp 5.000 Euro.
Später folgt eine E-Mail, wonach die Vertrags“erfüllung“ und die Rechnungsstellung durch die 2Media GmbH in Deutschland erfolgen sollen.
Die Täuschungsmethoden im Detail
Besonders perfide ist die Verwendung einer echten, älteren Anzeige Ihres Unternehmens. Diese wird per Copy & Paste in das Formular eingebaut, um den Eindruck zu erwecken, es handele sich um Ihre ursprüngliche Anzeige bei Ihrer realen Werbeagentur. Genau dieser Wiedererkennungseffekt soll zur schnellen Unterschrift verleiten.
Hinzu kommt: Die in den Formularen versprochene „Leistung“ ist – jedenfalls nach den mir vorliegenden AGB – wirtschaftlich quasi wertlos. Dazu gesellen sich zahlreiche Verstöße gegen das AGB-Recht, die den gesamten Vertrag bereits aus rechtlichen Gründen unwirksam werden lassen können. Wenn man nicht ohnehin schon von einer Nichtigkeit wegen Sittenwidrigkeit ausgeht oder den Vertrag u.a. wegen Täuschung anficht.
Was Sie tun können
Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten oder bereits unterschrieben haben, sind Sie damit nicht rechtlos. In vielen Fällen lassen sich die Forderungen erfolgreich abwehren und ggf. sogar schon Bezahltes zurückholen.
Ich unterstütze Sie dabei entschlossen und mit einem klaren Ziel: solchen Maschen das Handwerk zu legen. Unternehmen haben in ihrem Geschäftsalltag genug zu tun, ohne sich mit derartigen Dingen auch noch auseinandersetzen zu müssen.
Zum Schluss
Lassen Sie sich von solchen Methoden nicht einschüchtern. Und: Schämen Sie sich nicht. Opfer von Täuschungen wurden schon viele, und Vertrauen ist kein Fehler oder Makel. Betrug dagegen schon.
PS: Dieser Text wurde von einer KI generiert und von einem Menschen in seine endgültige Fassung gebracht 
16.12.2025